Freudenberg. Mit großem Unverständnis haben Bürgermeisterin Nicole Reschke und der Rat der Stadt Freudenberg die knappe Hiobsbotschaft der Landesregierung aufgenommen: Per E-Mail informierte die Bezirksregierung Arnsberg am Mittwoch – im Auftrag und in Weiterleitung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen – in einem Satz die Unteren und Oberen Denkmalbehörden darüber, dass die bisherigen Pauschalförderungen 2026 eingestellt werden.
Diese Förderungen wurden bislang zu 60 Prozent vom Land und zu 40 Prozent von der jeweiligen Kommune getragen. Für das laufende Jahr standen Fördermittel von insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung (18.000 Euro Landesanteil, 12.000 Euro kommunaler Anteil).
Aktuell erhalten Bürgerinnen und Bürger in Freudenberg eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten ihrer Baumaßnahme. „Der Wegfall der Pauschalförderung gefährdet unmittelbar die Pflege und den Erhalt von Denkmälern. Neben dem Verlust konkreter Maßnahmen drohen mittel- bis langfristig ein genereller Vertrauensverlust in die Förderpolitik des Landes sowie die Funktionsfähigkeit des Denkmalwesens insgesamt“, so Bürgermeisterin Nicole Reschke, die unmittelbar ein entsprechendes Schreiben an die zuständige Kommunalministerin Ina Scharrenbach auf den Weg gebracht hat. Der kommunale Anteil bleibe weiterhin erhalten, kündigt Reschke an.
Der Alte Flecken, die Kirchen in Freudenberg, Oberholzklau und Oberfischbach sowie die Villa Bubenzer zählen zu den 146 Denkmälern in Freudenberg und weisen ein hohes kulturelles Erbe auf, das es zu schützen gilt. "Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind bei den immer wieder hohen Kosten zum Erhalt der Gebäudestruktur auf finanzielle Unterstützung angewiesen", heißt es seitens der Verwaltung.
„Ohne finanzielle Unterstützung durch Fördermittel wird die Motivation insbesondere privater Eigentümerinnen und Eigentümer, ein Denkmal zu erwerben oder zu erhalten, deutlich ab-nehmen. Denkmalgeschützte Gebäude stellen häufig eine erhebliche finanzielle Belastung dar, insbesondere, wenn Sanierungsmaßnahmen nur unter erhöhtem Aufwand denkmalge-recht durchzuführen sind. Ohne Förderung droht vielen Eigentümerinnen und Eigentümern eine erhebliche finanzielle Überforderung“, betont Reschke und fügt an: „Es ist zu befürchten, dass Maßnahmen entweder gar nicht oder in einer nicht mit der Denkmalpflege abgestimmten Weise durchgeführt werden. Damit besteht die Gefahr einer dauerhaften Beeinträchtigung oder gar Zerstörung schützenswerter Substanz.“
Für das Jahr 2026 liegen bereits sieben Vormerkungen von Eigentümerinnen und Eigentümern für denkmalpflegerische Maßnahmen im Rahmen der Pauschalförderung vor. Auch wenn die formalen Genehmigungen bislang noch nicht erteilt wurden, sind entsprechende Reservierungen bereits eingeplant – einschließlich des vollständigen Förderbudgets von 30.000 Euro.
Für das Jahr 2027 bestehen demnach ebenfalls derzeit zwei Reservierungen mit einem Förderbetrag von insgesamt 13.500 Euro.