Termine, Fristen und wichtige Infos zur Kommunalwahl 2025

Termine, Fristen und wichtige Infos zur Kommunalwahl 2025

Die Plakate hängen, die Kommunalwahl wirft ihre Schatten voraus. Am 14. September wird unter anderem eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister gewählt.

Freudenberg. Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Freudenberg sowie die Wahl des Kreistages und der Landrätin/des Landrates für den Kreis Siegen-Wittgenstein finden am Sonntag, 14. September, statt. Alle Wahlberechtigten werden bis zum 3. August in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens bis zum 24. August eine Wahlbenachrichtigung.

Sofern bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen. Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann diese wie folgt beantragen: Der einfachste und schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag, der ab 18. August über die Homepage der Stadt Freudenberg unter https://www.freudenberg-stadt.de/briefwahl aufrufbar ist.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch die Wahlbenachrichtigung genutzt werden, auf der ein QR-Code zum Online-Briefwahlantrag abgedruckt ist. Alternativ kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der vorgedruckte Wahlscheinantrag genutzt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch formlos per Brief oder per E-Mail unter Angabe des Nachnamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bei der Beantragung der Briefwahl ist anzugeben, ob die Briefwahl nur für die Hauptwahlen am 14. September, für die Hauptwahlen und eventuellen Stichwahlen oder nur für die Stichwahlen beantragt wird. Der vollständige Antrag muss der Stadtverwaltung bis zum 9. September (Eingang im Rathaus) vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Annahme bevollmächtigt sein. Diese Vollmacht kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis Freitag, 12. September, 15 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag möglich. Die Wahlunterlagen können durch eine beauftragte Person mit schriftlicher Vollmacht abgeholt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind oder sie diese verloren hat, können ihr bis Samstag,13. September, 12 Uhr, neue Wahlscheine erteilt werden.

Die Wahlberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig, bis spätestens 16 Uhr am Wahltag im Rathaus Freudenberg, Mórer Platz 1, eingegangen sind. Ab 18. August besteht zusätzlich die Möglichkeit, bei Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Rathaus der Stadt Freudenberg, Bürgerbüro, direkt zu wählen. Kann die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden, können Wählerinnen und Wähler alternativ den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen.

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Freudenberg Online berichtet seit 2000 aus der Stadt Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein und seinen Ortsteilen.

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