Alchen. Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Aber schon jetzt beschmieren oder zerstören Menschen - wie bei fast jeder anderen Wahl auch - die Wahlplakate. Am Sonntag wurde das Großplakat der SPD in Alchen an der Ecke Seelbacher Straße / Hinter der Ley mit AFD-Parolen verunstaltet. Auf die Täter kommen empfindliche Strafen zu, wenn sie denn erwischt werden.
Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Partei. Und deshalb ist es nicht erlaubt, diese in irgendeiner Weise zu verändern. Es ist also egal, ob man das Plakat zerreißt, überklebt oder übermalt. Entscheidend ist, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher. Das ist Sachbeschädigung und somit strafbar. Werden die Plakate mitgenommen, ist das Diebstahl.
Wird man beim Beschädigen oder Klauen der Plakate erwischt, läuft es in der Regel auf eine Geldstrafe hinaus. Wie hoch die Strafe ausfällt, lässt sich so genau nicht sagen. Das entscheiden Strafrichter individuell. Ein Kriterium kann zum Beispiel sein, ob jemand schon vorbestraft ist.