Die Lernanfänger des Schuljahres 2027/28 werden ab dem 21. September in der Grundschule angemeldet.
Die Lernanfänger des Schuljahres 2027/28 werden ab dem 21. September in der Grundschule angemeldet.

Freudenberg. Für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1.  August 2027 die Schulpflicht. Das Anmeldeverfahren für die Lernanfänger des Schuljahres 2027/28 findet an allen Grundschulen der Stadt Freudenberg in der Zeit vom 21. September bis 9. Oktober statt.

Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder wurden schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert. Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen möchten, werden gebeten, sich mit der jeweiligen Grundschule in Verbindung zu setzen.