Kreisgebiet. (29.04.2022) „Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger in Siegen-Wittgenstein, die für die Befragung im Rahmen des Zensus 2022 ausgewählt wurden, bitten, die Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Die ermittelten Daten kommen uns allen zu Gute! Sie werden auch wichtige Grundlagen insbesondere für Strukturentscheidungen liefern, die wir hier in Siegen-Wittgenstein treffen müssen, um uns zielgerichtet und zukunftssicher aufzustellen.“ Das sagte Landrat Andreas Müller jetzt, kurz vor Beginn des Zensus 2022. Die eigentliche Befragung beginnt am 16. Mai. Aber schon ab dem 2. Mai sind Erhebungsbeauftragte unterwegs, um Termine zur Befragung zu vereinbaren.
Kreisgebiet. (29.04.2022) „Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger in Siegen-Wittgenstein, die für die Befragung im Rahmen des Zensus 2022 ausgewählt wurden, bitten, die Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Die ermittelten Daten kommen uns allen zu Gute! Sie werden auch wichtige Grundlagen insbesondere für Strukturentscheidungen liefern, die wir hier in Siegen-Wittgenstein treffen müssen, um uns zielgerichtet und zukunftssicher aufzustellen.“ Das sagte Landrat Andreas Müller jetzt, kurz vor Beginn des Zensus 2022. Die eigentliche Befragung beginnt am 16. Mai. Aber schon ab dem 2. Mai sind Erhebungsbeauftragte unterwegs, um Termine zur Befragung zu vereinbaren.
Bundesweit werden ca. fünf Prozent der Bevölkerung befragt. In Siegen-Wittgenstein wurden 27.696 Personen von IT.NRW nach einem Zufallsprinzip ausgewählt. Diese verteilen sich allerdings nicht gleichmäßig auf alle Städte und Gemeinden. So werden in Erndtebrück zum Beispiel 14 Prozent, in Wilnsdorf aber nur acht Prozent der Einwohner befragt.
Die Erhebungsbeauftragten, die als Interviewer die Befragungen durchführen, hat der Kreis mit Hilfe der Städte und Gemeinden für diese Aufgabe gewinnen können. „An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen bedanken, die sich als Erhebungsbeauftragte zur Verfügung stellen und uns damit bei der Durchführung des Zensus 2022 enorm unterstützen“, betont der Landrat. In 13 Schulungen, die die Mitarbeiter der Erhebungsstelle durchgeführt haben, wurden die Erhebungsbeauftragten auf Ihre Arbeit vorbereitet.
Die rund 240 Erhebungsbeauftragten in Siegen-Wittgenstein werden ab Montag, 2. Mai 2022, rund 5.700 Adressen aufsuchen und jeweils einen Terminvorschlag für die Befragung in den Briefkästen hinterlegen – inklusive einiger Informationen und den Datenschutzrichtlinien. In den Unterlagen finden die Angeschriebenen auch eine Kontakttelefonnummer des Erhebungsbeauftragten, um evtl. einen anderen Termin zu vereinbaren. Für alle weiteren Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger ab dem 9. Mai an die Zensus-Hotline von IT-NRW unter der Telefonnummer 0211 8 28 38 38 3 wenden.
Ab dem 16. Mai werden dann die eigentlichen Befragungen beginnen. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einen Ausweis als Erhebungsbeauftragte und mit ihrem Personalausweis ausweisen. Als Stichtag für die Informationen, die erfragt werden, wird der 15. Mai 2022 zugrunde gelegt. Die Befragung dauert ca. fünf Minuten pro Person. Prinzipiell erteilen Erziehungsberechtigte die Auskunft für ihre minderjährigen Kinder, Volljährige für sich selbst. Sollte allerdings nur ein Haushaltsangehöriger vor Ort sein, kann dieser auch stellvertretend für alle anderen Haushaltsangehörigen die Auskunft erteilen.
Abgefragt werden der Vor- und Nachnahme, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit, der Familienstand sowie der Wohnungsstatus von allen im Haushalt lebenden Personen. Anschließend wird für jeden Auskunftspflichtigen eine Karte mit einer persönlichen Kennung ausgehändigt. Damit können alle weiteren Fragen online beantwortet werden. Hat der Auskunftspflichtige keinen Internetzugang, kann vom Erhebungsbeauftragten auch ein Fragebogen ausgehändigt werden, der dann ausgefüllt in einem vorfrankierten Rückumschlag an die Erhebungsstelle der Kreisverwaltung in Siegen gesendet werden muss. Allerdings ist es wesentlich einfacher, die Fragen online zu beantworten.
Wichtig ist in allen Fällen, dass die von IT.NRW ausgewählten Personen verpflichtet sind, die Fragen zu beantworten. Wird dies abgelehnt, müssen die Erhebungsbeauftragten eine entsprechende Meldung an die Erhebungsstelle machen. Diese wendet sich dann erneut an die zu befragenden Personen.
Der Schutz der erhobenen Daten ist sichergestellt. Die Zensuserhebungsstelle des Kreises befindet sich in abgeschlossenen Räumlichkeiten, zu denen nur autorisierte Personen Zutritt haben. Die Zensusstelle verfügt zudem über ein eigenes Datennetz, das nicht mit dem IT-Netz der Kreisverwaltung, sondern ausschließlich mit IT-NRW verbunden ist. Ausgewertet werden die Bögen bei IT.NRW in Düsseldorf, wobei in Siegen vor Eingabe der erhobenen Daten in das geschlossene Computersystem eine Plausibilitätsprüfung erfolgt. Die Daten werden nicht an andere Behörden weitergegeben.
„Ich bitte daher alle, die für die Zensus-Befragung ausgewählt wurden, die Interviewer bei der Befragung nach Kräften zu unterstützen“, wirbt Landrat Andreas Müller: „Die Ergebnisse werden die Basisdaten für vielfältige Analysen liefern, die wiederum die Grundlage für viele wichtige Entscheidungen zu Gunsten der Menschen in der Region bilden.“